„Jung kauft Alt“ 2026: KfW 308, höhere Förderung und neue Regeln für Familien

Als junge Familie eine Immobilie zu kaufen, ist heute schwer. Neubau ist teuer, also bleibt meist nur der Kauf einer älteren Bestandsimmobilie – und dort wartet fast immer noch die energetische Sanierung. Genau dafür gibt es das KfW-Programm „Jung kauft Alt“ (KfW 308). Aus unserer Sicht war es bisher nur mäßig erfolgreich: eine gedeckelte Einkommensgrenze und ein hoher Anspruch an die geforderte Sanierung. Denn aus einem Haus mit Energieeffizienzklasse G oder H ein Effizienzhaus 85 EE zu machen, ist teuer und für viele junge Familien in diesem Rahmen schlicht nicht finanzierbar. Das scheint jetzt auch die KfW verstanden zu haben und hat nachgebessert.

Seit dem 3. August 2026 gibt es nicht nur deutlich höhere Kreditsummen. Auch bei der vorgeschriebenen energetischen Sanierung hat sich etwas geändert: Neben einer Sanierung auf Effizienzhaus 85 EE ist jetzt auch ein Weg über bestimmte Einzelmaßnahmen möglich.

Jung kauft Alt 2026: Bis zu 180.000 Euro KfW-Kredit für den Hauskauf

Das Grundprinzip bleibt bestehen. Das Förderprogramm richtet sich an Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem minderjährigen Kind, die eine bestehende Wohnimmobilie kaufen und anschließend selbst darin wohnen. Wie hoch der KfW-Kredit ausfallen kann, hängt von der Zahl der Kinder ab. Alle drei Stufen sind zum 3. August 2026 angehoben worden:

Kinder im Haushaltbisherseit 03.08.2026
1 Kind100.000 €140.000 €
2 Kinder125.000 €160.000 €
3 oder mehr Kinder150.000 €180.000 €

Der Kredit finanziert den Kauf der Immobilie einschließlich Grundstücksanteil. Einen Tilgungszuschuss gibt es bei KfW 308 nicht, anders als etwa beim Sanierungsprogramm KfW 261. Der Vorteil liegt allein im Zins.

KfW 308 Voraussetzungen: Wer kann „Jung kauft Alt“ nutzen?

Das Einkommen bleibt weiterhin gedeckelt. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf bei einem Kind höchstens 90.000 Euro betragen, für jedes weitere Kind erhöht sich die Grenze um 10.000 Euro. Maßgeblich ist dabei nicht das letzte Jahr, sondern der Durchschnitt der beiden Veranlagungsjahre vor der Antragstellung. Für Anträge in diesem Jahr sind das die Jahre 2023 und 2024.

Auch das Haus muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss ein gültiger Energieausweis die Energieeffizienzklasse F, G oder H ausweisen; ein Verbrauchsausweis genügt dafür. Welche Energieeffizienzklasse Ihre Immobilie hat und warum fast jeder Eigentümer einen Energieausweis braucht, erklären wir in einem eigenen Beitrag: Energieausweis – warum fast jeder einen braucht.

Dazu kommt eine Bedingung, die häufig zu ungenau wiedergegeben wird: Antragsteller und Haushaltsangehörige dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung überhaupt kein Wohneigentum in Deutschland besitzen. Gefördert wird genau eine Wohneinheit je Haushalt. Ausgeschlossen sind außerdem alle, die bereits Baukindergeld, KfW 300 oder KfW 308 in Anspruch genommen haben, ebenso Ferien- und Wochenendimmobilien sowie Umschuldungen.

Zum Zeitpunkt der KfW-Mitteilung vom 30. Juli 2026 lag der Effektivzins für „Jung kauft Alt“ bei 0,53 Prozent bei 35 Jahren Laufzeit und zehn Jahren Zinsbindung. Kürzere Laufzeiten sind noch günstiger. Wichtig: Die Zinssätze der KfW werden laufend angepasst. Entscheidend ist immer der Zinssatz, der am Tag der Förderzusage gilt (Stand: 10. September 2026).

Besonders wichtig ist außerdem der richtige Zeitpunkt für den Förderantrag. Die Förderung muss vor dem Abschluss des notariellen Kaufvertrags beantragt werden, denn der Kaufvertrag selbst gilt als Vorhabenbeginn. Eine Ausnahme gibt es allerdings: Wird der Kaufvertrag unter die aufschiebende Bedingung der KfW-Förderzusage gestellt, ist das kein förderschädlicher Vorhabenbeginn. In der Praxis ist das ein wichtiges Detail, weil es Ihnen im Bieterwettbewerb Handlungsspielraum zurückgibt.

Gerade bei einem älteren Haus wäre es ärgerlich, wenn die Fördervoraussetzungen erst nach der Unterschrift unter den Kaufvertrag geprüft werden.

Jung kauft Alt 2026: Mutter mit drei Kindern – die KfW hat das Förderprogramm KfW 308 zum 3. August 2026 verbessert

Neue Regelung 2026: Sanierung auch über Einzelmaßnahmen möglich

Das ist aus unserer Sicht die interessanteste Änderung bei „Jung kauft Alt 2026“.

Die bisherige Möglichkeit bleibt bestehen: Das gekaufte Haus kann innerhalb von 54 Monaten nach der Förderzusage auf den Standard Effizienzhaus 85 EE saniert werden, bei einem Baudenkmal auf Effizienzhaus Denkmal EE. Neu ist eine zweite Möglichkeit. Die energetische Sanierung kann jetzt auch über mehrere festgelegte Einzelmaßnahmen erfolgen, innerhalb derselben Frist von 54 Monaten.

Das bedeutet: Eine komplette Sanierung des Hauses auf Effizienzhaus-85-EE-Niveau ist nicht mehr der einzige Weg, um die Verpflichtung aus dem Programm zu erfüllen.

Ein zweiter Punkt spart in der Praxis Geld. Beim Weg über Einzelmaßnahmen genügen Fachunternehmererklärungen für die jeweilige Maßnahme. Ein Energieeffizienz-Experte, der beim Effizienzhaus-Weg zwingend ist, wird hier nicht verlangt.

Welche Sanierungsmaßnahmen sind bei „Jung kauft Alt“ vorgeschrieben?

Wer den neuen Weg über Einzelmaßnahmen wählt, muss grundsätzlich die von der KfW vorgegebenen Maßnahmen umsetzen. Dazu gehören:

  • Fenster austauschen

  • Fassade dämmen

  • Dach oder oberste Geschossdecke dämmen

  • Heizung erneuern

Bei der neuen Heizung gilt zusätzlich: Sie muss zu mindestens 65 Prozent auf erneuerbaren Energien basieren. Wichtig ist dabei ein Punkt, den man leicht übersieht. Es geht nicht darum, sich eine dieser vier Maßnahmen herauszusuchen. Grundsätzlich sind alle vorgegebenen Maßnahmen umzusetzen; bei Dach und oberster Geschossdecke besteht ein Entweder-oder. Die Ausführung richtet sich jeweils nach den technischen Mindestanforderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude.

Was aus einer schlechten Effizienzklasse darüber hinaus an Sanierungspflichten folgen kann, haben wir im Beitrag zur EU-Sanierungspflicht für Gebäude eingeordnet.

Wann eine der vier Maßnahmen entfallen kann

Für bestimmte Fälle sieht die KfW Ausnahmen vor, und die sind großzügiger, als viele erwarten.

Vom Heizungstausch ausgenommen sind Heizungsanlagen, die bereits mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen, sowie Gebäude, die ausschließlich über ein Wärmenetz versorgt werden. Wer also schon eine Wärmepumpe oder einen Fernwärmeanschluss hat, muss hier nicht noch einmal investieren. Wen die Austauschpflicht ohnehin trifft, haben wir hier zusammengefasst: Wer seine Heizung jetzt tauschen muss.

Von der Anforderung an die energetische Sanierung ausgenommen sind außerdem Bauteile oder Teilflächen, die mindestens die Anforderungen der Energieeinsparverordnung 2001 an Außenbauteile bestehender Gebäude erfüllen. Bei Fenstern, die in den 2000er-Jahren eingebaut wurden, ist das häufiger der Fall, als man denkt.

Sanierung fördern: Welche Zuschüsse gibt es zusätzlich zu KfW 308?

Hier muss man genau hinschauen. Der KfW-Kredit 308 ist für den Kauf der Immobilie einschließlich Grundstücksanteil gedacht. Die Sanierungskosten sind damit nicht automatisch mitfinanziert. Für die energetischen Maßnahmen kommen aber weitere Förderprogramme infrage.

Bei Maßnahmen an der Gebäudehülle, also Fenster, Fassade, Dach oder oberste Geschossdecke, gibt es im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) einen Grundfördersatz von 15 Prozent. Zuständig ist dafür das BAFA, nicht die KfW. Für den Heizungstausch ist dagegen die KfW zuständig. Dort liegt die Grundförderung bei 30 Prozent der förderfähigen Kosten, je nach Voraussetzungen kommen weitere Boni hinzu.

Die verschiedenen Fördermöglichkeiten können grundsätzlich zusammenspielen. Die KfW nennt die parallele Nutzung von BEG-Mitteln für die geforderte Sanierung ausdrücklich als zulässig. Die gleichen Kosten dürfen dabei natürlich nicht mehrfach gefördert werden, und die Summe aller Förderungen darf die förderfähigen Kosten nicht übersteigen. Deshalb sollte die gesamte Sanierung vor Beginn sauber geplant und die jeweilige Förderung rechtzeitig beantragt werden.

Die andere Seite: Die Sanierungsförderung wurde gleichzeitig gekürzt

Diesen Teil finden Sie in den meisten Beiträgen zum Thema nicht. Er gehört aber dazu.

Während die KfW bei „Jung kauft Alt“ nachgebessert hat, ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude zum 21. Juli 2026 in die andere Richtung gegangen. Der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten gilt nur noch ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von 30.000 Euro und dann auch nur für den darüberliegenden Anteil; bei einem einzelnen Fenstertausch fällt er damit praktisch weg. Bei der Heizungsförderung sind der Effizienzbonus und der Emissionsminderungszuschlag ersatzlos gestrichen. Der Klimageschwindigkeitsbonus liegt bei 16 statt 20 Prozent und sinkt halbjährlich weiter. Der Einkommensbonus ist neu gestaffelt, zwischen 10 und 40 Prozent statt pauschal. Und die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten beim Heizungstausch liegt für die erste Wohneinheit jetzt bei 28.000 statt 30.000 Euro.

Unterm Strich heißt das: Der Kredit ist größer geworden, der Zuschuss für die Sanierung kleiner. Wer jetzt rechnet, sollte beide Bewegungen zusammen betrachten, nicht nur die gute Nachricht (Stand: 10. September 2026).

Jung kauft Alt in Hessen: Was zusätzlich möglich ist

Wer in Hessen kauft, sollte zwei weitere Ebenen prüfen. Beide werden regelmäßig übersehen, weil sie in den bundesweiten Ratgebern nicht vorkommen.

Das Hessengeld ist ein Zuschuss des Landes für den erstmaligen Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums. Es beträgt 10.000 Euro je Ersterwerber, bei zwei Käufern also bis zu 20.000 Euro, plus 5.000 Euro je Kind unter 18 Jahren. Gedeckelt ist die Summe auf die tatsächlich gezahlte Grunderwerbsteuer, ausgezahlt wird sie in zehn Jahresraten. Einkommens- oder Wertgrenzen gibt es nicht, Bestandsimmobilien sind ausdrücklich eingeschlossen. Wer allerdings schon einmal Wohneigentum besessen hat, auch geerbtes oder eines außerhalb Hessens, fällt heraus. Das Programm läuft zunächst bis Ende 2029.

Die zweite Ebene ist das Hessen-Darlehen Bestandserwerb aus der sozialen Wohnraumförderung, ein zinsgünstiges Nachrangdarlehen. Für unser Thema ist daran ein Detail entscheidend: Zu den förderfähigen Gesamtkosten zählen laut Richtlinie nicht nur Kaufpreis und Nebenkosten, sondern auch notwendige Modernisierungs- und Instandsetzungskosten. Also genau die Sanierung, die KfW 308 ohnehin verlangt. Der Antrag läuft nicht über die WIBank, sondern über die Wohnraumförderstelle des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, und er muss vor dem Kaufvertrag gestellt werden. Die Einkommensgrenzen sind deutlich enger als bei der KfW und wurden zum 1. Januar 2026 angepasst; die aktuellen Werte prüfen wir im Einzelfall bei der zuständigen Stelle.

Lässt sich das mit der KfW kombinieren? Die hessische Richtlinie schließt andere Bundes- und Landesmittel grundsätzlich aus, nimmt Mittel der KfW und des BAFA davon aber ausdrücklich aus. KfW 308 und Hessen-Darlehen gehen also zusammen, solange keine Überfinanzierung entsteht und die KfW-Mittel bei Antragstellung angezeigt werden.

Zum Schluss eine Verwechslung, die häufig vorkommt. Einige hessische Kommunen haben ein eigenes Förderprogramm, das ebenfalls „Jung kauft Alt“ heißt. Nidda im Wetteraukreis zahlt bis zu 9.000 Euro Zuschuss für Gebäude mit Baujahr bis 1983, Bad Soden-Salmünster im Main-Kinzig-Kreis fördert den Erwerb in bestimmten Ortskernen über fünf Jahre. Diese Programme sind namensgleich, aber rechtlich völlig unabhängig von KfW 308 und in der Regel zusätzlich nutzbar. Im Main-Taunus-Kreis gibt es kein solches kommunales Programm; hier bleiben Bundes- und Landesmittel.

Was kostet ein Haus mit Energieklasse G am Ende wirklich?

Genau hier liegt unserer Meinung nach der Punkt, den Käufer nicht unterschätzen sollten.

Ein Haus mit Energieklasse G kann auf den ersten Blick ein echtes Schnäppchen sein. Wenn allerdings Fenster, Fassade, Dach und Heizung erneuert werden müssen, wird aus dem vermeintlichen Schnäppchen schnell ein ziemlich großes Sanierungsprojekt. Warum ein niedriger Kaufpreis wenig über die tatsächlichen Kosten aussagt, zeigen wir in unserem Beitrag Was heute günstig wirkt, könnte morgen teuer werden.

Deshalb sollte man bei einem alten Haus nie nur auf den Kaufpreis schauen. Die wichtigere Rechnung lautet: Kaufpreis + Kaufnebenkosten + Sanierungskosten – mögliche Förderungen = tatsächlicher Finanzierungsbedarf.

Und genau diese Rechnung sollte möglichst vor dem Kauf gemacht werden, am einfachsten mit einer klaren Antwort auf die Frage, wie viel Haus Sie sich überhaupt leisten können.

In unserem Beitrag Älteres Haus kaufen – was kostet mich das wirklich? zeigen wir, welche Kosten beim Kauf eines älteren Hauses schnell übersehen werden und warum eine möglichst genaue Einschätzung des Sanierungsbedarfs wichtig ist.

Wenn die Rechnung aufgeht, kann ein altes Haus heute aber durchaus eine interessante Alternative sein. Wir rechnen das gern mit Ihnen durch, inklusive der Frage, welche Förderprogramme sich in Ihrem Fall kombinieren lassen und in welcher Reihenfolge sie beantragt werden müssen.

Häufige Fragen

Was ist das Förderprogramm „Jung kauft Alt“?

„Jung kauft Alt“ ist der KfW-Kredit 308. Er richtet sich an Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem minderjährigen Kind, die eine bestehende Wohnimmobilie mit Energieeffizienzklasse F, G oder H kaufen und selbst bewohnen. Seit dem 3. August 2026 sind bis zu 180.000 Euro möglich. Im Gegenzug muss die Immobilie innerhalb von 54 Monaten energetisch saniert werden.

Wie hoch sind die Zinsen bei KfW 308?

Zum Zeitpunkt der KfW-Mitteilung vom 30. Juli 2026 lag der Effektivzins bei 0,53 Prozent für 35 Jahre Laufzeit und zehn Jahre Zinsbindung; kürzere Laufzeiten sind günstiger. Die KfW passt ihre Zinssätze laufend an, maßgeblich ist der Satz am Tag der Förderzusage.

Gibt es „Jung kauft Alt“ auch ohne Kinder?

Nein. Mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt ist Voraussetzung. Ohne Kind kommt KfW 308 nicht infrage; ein Blick auf andere KfW-Programme für selbstgenutztes Wohneigentum kann sich dann trotzdem lohnen.

Gibt es bei KfW 308 einen Tilgungszuschuss?

Nein. KfW 308 ist ein reiner Zinsverbilligungskredit ohne Tilgungszuschuss. Der Vorteil liegt allein im günstigen Zins über eine lange Laufzeit.

Welche staatlichen Förderungen gibt es beim Hauskauf mit Kindern in Hessen?

Neben KfW 308 kommen in Hessen das Hessengeld (10.000 Euro je Ersterwerber plus 5.000 Euro je Kind unter 18, gedeckelt auf die gezahlte Grunderwerbsteuer) und das Hessen-Darlehen Bestandserwerb aus der sozialen Wohnraumförderung in Betracht. Einzelne Kommunen haben zusätzlich eigene Altbauprogramme.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Stand vom 10. September 2026 wieder und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Förderberatung. Förderbedingungen und Zinssätze ändern sich laufend. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Merkblätter von KfW und BAFA sowie die Richtlinien des Landes Hessen. Quellen: KfW-Merkblatt Kredit Nr. 308 (Stand 08/2026), KfW-Pressemitteilung vom 30.07.2026, BEG-Richtlinien vom 20.07.2026, Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums vom 04.05.2023, Hessengeld-FAQ des Hessischen Finanzministeriums.

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